Wieder drei tote Kinder in einer deutschen Klinik

Unser Kommentar

Nachdem in einer Mainzer Klinik drei Neugeborene im Sommer 2010 nach einer Infektion gestorben sind, musste das DRK-Krankenhaus Siegen ebenfalls die Öffentlichkeit über den Tod von drei Babys nach - bei allen drei Kindern - "ähnlichem, fulminaten Verlauf" und "Multiorganversagen als "Ursache" informieren.

Im Mainzer Verfahren war in den Medien nach Prüfung des Falles durch Experten - wie Prof. Dr. Exner, Direktor des Institutes für Hygiene der Universität Bonn - zu lesen, eine Nährlösung, die den Babys gegeben worden sei, sei mit Bakterien kontaminiert gewesen, die Klinik treffe - dies stand aus unserer Sicht bemerkenswert schnell fest - keine Schuld.

Vorverurteilungen sind immer unzulässig, kritische Fragen aber sind gestattet:

Wir hatten im Rahmen unseres Kommentars auf unserer Webseite zum "Mainzer Verfahren" (Link hier) die für uns in Anbetracht der Ermittlungsmöglichkeiten bei Infektionsfällen schnelle Festlegung der Staatsanwaltschaft kritisiert. Wir waren auch erstaunt, dass - ausgerechnet - die den Medienberichten nach entscheidende, von uns nicht überprüfbar extern kontaminierte Flasche unglücklicher Weise zerbrochen war. Herr Exner ist auch im "Siegener Todesermittlungsverfahren" zeitnah "im Boot" gewesen, wir werden herausfinden, ob die Staatsanwaltschaft oder die Klinik ihn eingeschaltet hatte.

Nach Mitteilung der Klinik in Siegen wurde eine "Kommission" gebildet, der ein "externer Experte" angehöre. Uns interessiert: Wer "sitzt" in dieser Kommission? Ist der erwähnte externe Experte erneut Prof. Dr. Exner? Wenn ja, warum wurde gerade Prof. Dr. Exner bemüht, der auch im Mainzer Verfahren involviert war? Es gibt in Deutschland einige Spezialisten auf dem Gebiet der Mirkobiologie und Krankenhaushygiene, wir nennen Prof. Dr. Popp aus Essen, Prof. Dr. Trautmann aus Stuttgart oder Dr. Zastrow aus Berlin. Wir wissen, dass Prof. Dr. Exner mit dem traurigen Siegener Fall befasst ist, aber: Wer hat ihn eingeschaltet? Die Klinik oder die Staatsanwaltschaft? Hat die Staatsanwaltschaft selbst einen Gutachter ausgewählt oder akzeptiert sie die Auswahl der Klinik, etwa ein Mitglied der in Siegen gebildeten "Kommission"? Wer hat die Mitglieder dieser "Kommission" bestimmt?

Im Siegener Verfahren stellen wir eine mediale Diktion fest, die wir aus der bundesweiten Vertretung von nosokomial geschädigten Patienten im Rahmen der Verfahren gegen andere Krankenhäuser kennen. Immer wenn Menschen an einer Sepsis sterben, ist die Rede von einem "fulminaten Verlauf des Krankheitsbildes". In den Totenscheinen bei Sepsistoten in Deutschland ist oft - und in nicht wenigen Fällen falsch - vermerkt, der Tod sei durch "Multiorganversagen" aufgetreten. Bei der auch in Siegen gegebenen Schnelligkeit des Todes der Kinder kann man in der Tat von einem "fulminaten Verlauf" sprechen. Für zumindest prüfenswert erachten wir aber die den Medien zu entnehmende Einschätzung, das "Multiorganversagen" der kleinen Patienten sei die "Todesursache" gewesen.

Ein Multiorganversagen ist nicht die "Ursache" einer Sepsis sondern deren Endstadium. Wir kritisieren immer wieder in Sepsisfällen den häufig anzutreffenden Irrtum, der Patient sei an inneren Blutungen, einem "Hirnschlag", Thromben oder einer "kardialen Dekompensation" gestorben. Das Versagen des Organsystems mit Einblutungen ist bei einer Sepsis regelmäßig "das Ende". Die genannten medizinischen Komplikationen und der finale Zustand "Multiorganversagen" sind aber nicht die Ursache der Sepsis. Septische Geschehen können viele Ursachen haben, in Siegen scheint die Ursache bisher nicht abschließend geklärt zu sein.

Generell kann bei Frühgeborenen mit schnellen, tödlichen Verläufen - exemplarisch - eine nosokomialen Infektion, zum Beispiel durch eine kontaminierte Nährlösung, kontaminierte Medizinprodukte, unzureichende Händehygiene oder eine extern oder innerhalb der Klinik kontaminierte Infusionsflüssigkeit die causa der Infektion und der sich dann entwickelnden Sepsis darstellen. Wenn Bakterien direkt in die Blutbahn gelangen, entwickeln sich häufig letale Verläufe. Frühchen haben in dieser Situation meist geringe Chancen. Der jeweilige Einzelfall muss genauestens (!) geprüft werden, um Fehlerquellen in Kliniken erkennen und - vor einer Katastrophe - eliminieren zu können.

Wichtig ist in allen Fällen die spezialisierte und unabhängige Prüfung durch neutrale Gutachter, die bereit sind, die Hygienestruktur der Klinik - notfalls ohne Rücksicht auf "die Kollegen" der medizinischen Zunft - auf Herz und Nieren zu prüfen. Wenn bei septischen Geschehen Keime isoliert sind - was regelmäßig schnell möglich ist, heute existieren hervorragende Schnelltestverfahren - muss geprüft werden, ob diese Keime aus der Klinik stammen und den in der jeweiligen Klinik vorherrschenden Stämmen entsprechen. Die Erkenntnismöglichkeiten unabhängiger Hygieniker und Mikrobiologen sind in diesem Bereich - wenn genau gearbeitet und die Gensequenzen mit der Bewertung der einzelnen Infektionsfälle der jeweiligen Krankenhäuser abgeglichen werden - außerordentlich hoch. Bei den von uns vertretenen Infektionsfällen gelegentlich anzutreffende "Erklärungen" nach dem Motto "schon beim Transport vom Hersteller werden die Flaschen geschüttelt und es können sich Haarrisse bilden", reichen uns nicht, die Medien sollten die Hersteller oder die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene fragen, was sie von solchen "statements" halten.

Wir wundern uns nicht selten über die doch recht schnell wirkenden Festlegungen bei Infektionsfällen von bundesweit breitem Interesse. Die bisher über allgemein zugängliche Quellen zum neuen Siegener Fall abrufbaren Informationen sind bis zum 8. September spärlich, die Verwaltungsleiterin der Klinik sieht bei komplexer Lage "nach menschlichem Ermessen" kein Risiko. Diese Einschätzung stimmt uns nachdenklich zumindest dann, wenn die Art des Keimes noch nicht genau bestimmt und veröffentlicht und die Ursache der Infektion der Babys noch nicht abschließend geklärt sein sollte. Nährlösungen werden täglich in Deutschland hunderttausend-fach gegeben. Die Sicherheitsstandards der Hersteller sind hoch.

Auch in Siegen darf es - bei einem derart traurigen und für Eltern sowie Behandler traumatischen Geschehen - zu keinerlei Vorverurteilung kommen. Den toten Kindern - und an erster Stelle ihren Eltern - ist aber eine höchst präzise, neutrale Aufklärung der Frage der Vermeidbarkeit des Todes der Kinder durch die Staatsanwaltschaft und die Klinik geschuldet.

RA Dr. jur. Burkhard Kirchhoff
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