3 Tote Säuglinge in Mainz - Bakterien fordern in Deutschland weiter Opfer!


Unser Kommentar zum Mainzer Verfahren

Nach neusten Pressemeldungen und einer – erstaunlich schnellen – Erklärung der Staatsanwaltschaft Mainz soll eine - eigentlich bruchsichere? - Infusionsflasche mit Darmbakterien verseucht gewesen sein. Wo ist diese Flasche? Wer hat sie untersucht? Uns interessiert, warum eine „Bruchstelle“ insoweit bei einer Sichtkontrolle nicht auffällt. Ist abschließend durch den Oberstaatsanwalt geklärt, ob aus dieser Flasche dann alle Babys die Lösung erhalten haben, ob die Beschädigung erkennbar war und ob diese Flasche zum maßgeblichen Zeitpunkt auch tatsächlich benutzt wurde? Handelt es sich – bei allen betroffenen Kindern -immer um die identischen Bakterienstämme?

Erstaunlich finden wir - in Anbetracht der Schwere des zu überprüfenden Tatvorwurfes und bei allem Verständnis für den Leidensdruck bei derart gravierenden Folgen - die Schnelligkeit der Festlegung des Oberstaatsanwaltes? Wie sieht der zuständige Gesundheitsminister das Verfahren? Er sollte sich erklären, ob und wenn ja inwieweit eine Einbindung in die Ermittlungen erfolgte. Wir prognostizieren, dass die Aufklärung die Justiz bei hartnäckiger Vertretung der Geschädigten Eltern noch lange beschäftigen wird.

Für vorschnelle Schuldzuweisungen irgendeinem Menschen gegenüber ist bei einem so tragischen Geschehen kein Raum, aus unserer Sicht aber auch nicht für „blitzschnelle“ Schlussfolgerungen und Feststellungen. Wer berät die Staatsanwaltschaft Mainz in diesem Fall medizinisch und in den wichtigen Bereichen der Krankenhaushygiene und Mikrobiologie? Wurden verschiedene Experten aus dem Bundesgebiet beigezogen oder nur „ortsnahe“ Spezialisten? War die Rechtsmedizin der Universität Mainz involviert oder ein anderes Institut? Die Staatsanwaltschaft sollte all diese Fragen öffentlich beantworten und Details der Feststellungen offenbaren soweit noch nicht geschehen.

Die Eltern der verstorbenen oder geschädigten Kinder haben ein Recht, unter Ausnutzung aller (!) Ermittlungsoptionen, ohne jede Rücksicht auf Kosten oder Aufwand und Beiziehung neutraler Spezialisten zu erfahren, ob und wenn ja wer für diese Tragödie verantwortlich ist.

Wir wundern uns auch, wie so schnell feststehen kann, dass die Infektionen bei allen Kindern frühzeitig erkannt und optimal behandelt wurden. Natürlich können die Verläufe komplett schicksalhaft sein, aber wir fragen uns, sind all diese komplizierten, medizinischen Fragen schon geklärt? Wurden Schnelltestverfahren bei Auftreten erster Anzeichen einer Infektion angewendet? Wenn nein, wäre dies geboten gewesen? Wie schnell wurden die Infektionen und die Art der Keime festgestellt? Pressemeldungen zu den Details sucht man bisher vergeblich. Die Materie der Aufklärung der Verantwortlichkeit für Infektionen ist sehr speziell und fordert die Bereitschaft der Staatsanwaltschaft, sich intensivst in die Thematik der Infektionsgefahren und der organisatorischen Standards insoweit hinein zu denken. Ist all dies - so schnell - geschehen? Eine Überprüfung wird erst nach Abschluss der Ermittlungen und nach gewährter Akteneinsicht möglich sein.

Die Politik schreit nach Mainz aus fast allen Lagern nach „schärferen Regelungen für Deutschland“ auf dem Gebiet der Hygiene.

Wir kennen diese zum Teil - und in Anbetracht der seit Jahren geforderten Verbesserung der Kontrolle – heuchlerisch anmutenden Wortmeldungen einiger Politiker seit Jahren. Die Kanzlerin selbst hat sich eingeschaltet, sie und der Minister für Gesundheit (!) der deutschen Patienten – Herr Rösler ist nicht Minister für Sparen, Krankenkassen und Interessengruppen, er muss die Patienten schützen – werden sich in den nächsten Monaten an den Resultaten messen lassen müssen. Man wird gespannt sein dürfen, ob und wann es zu der von Frau Merkel angekündigten Sondersitzung der Gesundheitsminister kommt und was „am Ende“ für die Patientinnen und Patienten heraus kommt. Wir werden weiter erinnern und mahnen.

RA Dr. jur. Burkhard Kirchhoff
Patientenanwalt

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