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Ist
das "Superbakterium" NDM-1 wirklich neu ? Diese Entwicklung
war absehbar - Unser Fazit zu NDM-1!
Medien berichten über das - angeblich - aus Indien stammende Superbakterium NDM-1 (Neu Delhi metallo-beta-lactamase). Dieses Bakterium sei nach von uns nicht prüfbaren Informationen über Australien nach Europa eingeschleppt worden. Viele Forscher sehen "keinen Grund zur Panik". Wir sehen Grund zur Panik - besonders auf Seiten der deutschen Politiker und des "Patientenbeauftragten der Bundesregierung", denn seit Jahren warnen Forscher - und wir als anwaltliche Vertreter der Opfer und Geschädigten - vor einer Verbreitung weiterer, resistenter Bakterienstämme. Der Regierung unseres Landes ist es bis heute nicht gelungen, zum Schutze des Patienten geeignete, rechtliche Instrumentarium zu schaffen, um einen weitgehenden Schutz des Patienten zu erreichen. Neben "MRSA" - multi resistenten Hospitalkeimen - stellt NDM-1 aus unserer Sicht nur eine - seit Jahren bekannte - Variante resistenter Bakterien dar. Bisher wurden Keime mit dem NDM-1 Gen in Escheria coli und Klebsiella Pneumoniae gefunden. Dieses Gen sorgt bei den Bakterien für die Bildung einer Carbapenemase, ein Enzym, welches Carbapeneme (dies sind Antibiotika der der Beta-Lactam-Gruppe) inaktiviert. Escheria coli und Klebsiella Bakterien sind Keime, die in Deutschland seit Jahren in Kliniken durch Resistenzbildungen auffallen. Bei diesen Bakterien handelt es sich also um "alte Bekannte". Neu ist nur, dass sich diese Keime das Enzym NDM-1 einverleibt haben. Zusätzlich zu den bestehenden Resistenzen sind die Keime damit auch gegen die Peneme immun, weshalb nach Ansicht fachkundiger Mediziner nur noch ein, zwei absolute "last-defense" Antibiotika als Behandlungsoption verbleiben. Dazu schon die Germap Studie: Im Hospitalbereich
ist in den letzten 10 - 15 Jahren eine z. T. Unser Fazit zu NDM-1: Es ist nicht angebracht, mit dem "Finger" auf Indien zu zeigen, wieder einmal nach dem Motto, "die sind schuld". Jede Klinik sollte - sorgfältigst - vor der eigen Haustüre kehren, den hygienischen Organisationsstandard auf den Prüfstand stellen und sofort geeignete Testverfahren anschaffen, die NDM-1 identifizieren. Bei einer Infektion muss frühzeitig, blitzschnell und antbiotisch durchdacht reagiert werden. Keime werden nur festgestellt, wenn in Kliniken Eingangsscreenings durchgeführt werden. Bisher sind solche Screenings, d.h. Testverfahren zum Auffinden der Bakterien durch Abstriche nicht einmal beim Klinikpersonal Pflicht. Es gibt auch keine gesetzliche Vorgabe in Deutschland, wonach aus fernen Ländern "heimgeholte" Patienten auf das Vorhandensein von resistenten Bakterien wie MRSA oder NDM-1 getestet werden müssen. Auch eine Sanktionsmöglichkeit bei Missachtung droht nicht. Nicht selten besteht ein geringes Interesse, Keime früh zu finden und zu zerstören, eben dies ist der kapitale Fehler einiger Krankenhäuser. In Deutschland existieren viele Kliniken, in denen Pflegeschwestern aus anderen Ländern arbeiten. Auch diese Kräfte sollten gescreent werden, um Besiedelungen mit resistenten Keimen auszuschließen. Dies geschieht in Deutschland zu wenig, resistente Bakterien sind nicht sichtbar, sie sind ein "unsichtbarer, schleichender, langsamer Killer", eben dieser Umstand macht organisatorische Vorkehrungen auf höchstem Niveau erforderlich. Wichtig ist - nach Ansicht fachlich befähigter Mediziner - die präzise und sorgfältige antibiotische Abdeckung der Patienten im Infektionsfall. Ein bis zwei absolute "last defense" Antibiotika existieren, weshalb die Infektion mit NDM-1 Keimen nicht letal verlaufen muss. Bei Fehlern in der Mikrobiologie allerdings und daraus resultierender oder - aus sonstigem Grunde - fehlerhafter Antibiotikagabe droht eine Vermehrung der resistenten Keime, die dann "freies Spiel" haben. Dieser Fehler ist in Deutschland nicht selten der Grund für das Aufsteigen septischer Geschehen und den Tod eines Patienten. Dies muss sich ändern! Keime werden nur festgestellt, wenn in Kliniken Eingangsscreenings durchgeführt werden. Bisher sind solche Screenings, d.h. Testverfahren zum Auffinden der Bakterien durch Abstriche nicht einmal beim Klinikpersonal Pflicht. Es besteht auch keine Pflicht, Pflegepersonal aus anderen Ländern einem Bakterien-Screening "für ein paar Euro" zu unterziehen, obwohl heute Testverfahren existieren, die gefährliche Bakterien und sogar das Aufsteigen septischer Geschehen binnen Minuten anzeigen. Leider werden diese Verfahren - trotz mehreren hunderttausend Krankenhausinfektionen und etwa 150.000 Sepsistoten - zu wenig genutzt. Und was unternehmen Herr Gesundheitsminister Rösler und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung - der sich jüngst medienwirksam im Flugzeugcockpit als Beitrag zur Verringerung der hohen Anzahl von Kunstfehlern ablichten ließ - um den deutschen Patienten zu schützen ?
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