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Wieder sterben neugeborene Kinder in einer deutschen Klinik durch Keime Der "Fall Bremen" |
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Wir warnen seit Jahren auf unseren Webseiten vor den Gefahren ESBL-bildender Bakterien in Krankenhäusern, wir vertreten zahlreich Patienten, die durch ESBL bildende Bakterien in Krankenhäusern geschädigt wurden. Seit Wochen fordern wir über unsere Webseiten umfassende, öffentliche Informationen zu den Todesfällen der Frühchen in Siegen und Mainz. In Bremen hat sich eine neue Katastrophe ereignet, die uns auf der Basis unserer Erfahrungen als Patientenanwälte bei aller Traurigkeit nicht mehr erstaunt.
Wir nehmen zum Bremer Fall Stellung soweit dies auf der Basis bisher nicht gesicherter Erkenntnisse und Informationen möglich ist:
Vorab ein wichtiger Hinweis:
Straf- wie zivilrechtlich bedeutsam ist weniger die die Öffentlichkeit brennend interessierende Frage, woher der Keim in Bremen kam, ob er all diese Ursachen sind denkbar - durch Mitarbeiter, Besucher, kontaminierte Medizinprodukte oder auf welchem Wege auch immer auf die Station unbewusst eingeschleppt wurde. Jeder einzelne Fall kann neue Ursachenketten bei einer gemeinsamen Ausgangsursache Einschleppung auf die Station - zur Grundlage haben, die auch für das RKI für jeden einzelnen Infektionsfall nur schwer aufklärbar sein wird. Für die juristische Verantwortung wegen des Verdachtes der fahrlässigen Tötung in drei Fällen und fahrlässigen Körperverletzung hinsichtlich der lebenden Kinder entscheidend ist die Frage, ob alles unternommen wurde, um diese fatale Ursachenkette zu unterbrechen, mithin das Bakterium früher rückstandslos zu eliminieren und Patienten durch die Schließung der Abteilung zu schützen gewesen wären.
Zusätzlich muss genau geprüft werden, ob die Diagnostik bei jedem einzelnen Fall frühzeitig genug und die Behandlung insbesondere die antibiotische Abdeckung - fallgerecht war.
Nach einer Mitteilung der Berliner Morgenpost soll sich der erste Säugling bereits im Juli (!) mit einem ESBL-Bildner infiziert haben, insgesamt wir können dies nicht prüfen 15 (!) Kinder. Die ärztliche Leiterin der Klinik so berichtet das Blatt weiter habe am 4.11.2011 mitgeteilt, Mitte August sei das erste Kind gestorben. Wenig später habe man so das Blatt weiter Entwarnung gegeben. Die ärztliche Leiterin habe dann weiter berichtet, 50% der betreuten Säuglinge mit einem so geringen Gewicht (unter 1000 Gramm) überlebten nicht. Sie habe so meint die Berliner Morgenpost weiter - so die Erklärung geliefert, warum man nicht früher den Weg an die Öffentlichkeit und an das RKI gewählt habe. Der Chef des Klinikverbundes habe mitgeteilt, das Gesundheitsamt sei frühzeitig eingebunden gewesen. Das erste, tote Baby sei ein bedauerlicher, aber keineswegs ungewöhnlicher Einzelfall gewesen. Mitte Oktober sei das zweite Kind gestorben.
Wir empfinden diese Ausführungen wenn sie in dieser Form erfolgt sind - als Zumutung für die Eltern der verstorbenen Kinder:
Die generell hohe Sterblichkeit von Frühchen unter 1000 Gramm ist ohne jede Bedeutung für die Notwendigkeit einer präzisen Aufklärung der Frage, warum drei Kinder dem Verdacht nach - durch ein ESBL bildendes Bakterium sterben mussten, obwohl das Auftreten eines ESBL-Bildners seit Wochen bekannt gewesen sein soll. Man kann nach Ermessen der Verantwortlichen in einer Klinik - nach Bekanntwerden eines Bakteriums dieser Negativqualität sei es in Form einer Besiedelung eines Patienten oder sogar durch eine Infektion - eine Station bis zur sicheren und hoch fachkundigen Sanierung schließen. Wir haben bei der mehr als 15 Jahre dauernden Vertretung nosokomial geschädigter Patienten bisher einen Fall erlebt, in dem ein medizinischer Leiter einer süddeutschen Klinik eine Intensivstation trotz kritischer Sichtweise der kaufmännischen Leitung der Klinik geschlossen hat, um andere Patienten zu schützen und Gefahren auszuschließen. Zwei Patienten waren mit einem resistenten baumanii-Keim infiziert, nach der Schließung wurde durch unsere Kanzlei der Kontakt zu Prof. Alexander Friedrich hergestellt. Die Station wurde saniert, die Infektionsquelle gefunden, kein weiterer Patient kam zu Schaden. In diesem Fall handelte es sich um eine normale Intensivstation, nicht eine Säuglingsstation, auf der Frühchen mit generell hoher Sterblichkeit liegen, für die jeder ESBL-Keim einen langen Kampf oder den Tod bedeuten kann.
Wir haben viele Fragen:
Wann haben sich die Kinder die Erkrankten und die Verstorbenen - jeweils genau infiziert? Wie kam der Keim bei so vielen Kindern in die Blutbahn? Wie wurde jeweils (!) - auf die Krankheitsbilder reagiert? Ab wann herrschte Alarmstufe rot? Wurde die Station präzise saniert? Wer hat diese Sanierung überwacht, die Maßnahmen angeordnet und als ordnungsgemäß erfolgt abgenommen? Wurden im Bereich der Station nach dem ersten Bekanntwerden Abklatschtests durchgeführt, um zu prüfen, ob die Keime noch vorhanden sind? Wurde das Personal gescreent? Wurden die Kinder gescreent? Wurden Schnelltestverfahren angewandt? Wurde all dies zu späteren Zeitpunkten widerholt? Durch wenn erfolgten die Anordnungen und die Überwachung? Wurden auf die Station verbrachte und wieder entfernte Gegenstände und Medizinprodukte getestet? Wenn ja in welchen Bereichen? Wer hat zu verschiedenen Zeitpunkten - die Entscheidungen zur Freigabe getroffen, wer wusste was? Wie waren die Kommunikationswege und gab es neue Entscheidungen zu Sanierung und Freigabe bei sukzessivem Widerauftauchen des Keims auf der Station?
Wurden die Protokolle der Sitzungen der Hygienekommission beschlagnahmt? Wurde die Infektionsstatistik und die Bewertung der Infektionsfälle (§ 23 InfschG) beschlagnahmt, um einen Abgleich der Gensequenzen früherer Infektionsfälle mit ESBL-Bildnern falls es diese gab - vornehmen zu können? Wurden die Hygiene-Fachkräfte im Bereich der Pflege und der Sterilisation, der Hygieniker des Hauses oder hygienebeauftragte Ärzte von der Staatsanwaltschaft zu ihrem jeweiligen Kenntnisstand vernommen? Wann wurden diese Fachkräfte worüber informiert und von der ärztlichen Leitung eingebunden? War die Diagnostik bei den infizierten Kindern frühzeitig und die Behandlung antibiogram- und Krankheitsbild gerecht? Waren in die Behandlung konsiliarisch Ärzte verschiedener Disziplinen Intensivmediziner, Kinderärzte, Mikrobiologen, Hygieniker - eingebunden, wenn ja zu welchen Zeitpunkten mit welchen Resultaten?
Schon beim ersten Infektionsfall eines Frühchens mit einem resistenten ESBL-Bakterium muss in einer Klinik hygienisch hoch konzentriert gearbeitet werden, um Gefahren für andere Patienten auf dem höchst möglichen Niveau der erreichbaren Sicherheit auszuschließen. Interessant ist der in der Morgenpost zitierte Hinweis, dass das erste tote Baby bedauerlich aber kein Einzelfall sei. Bedeutet dies, dass in der betroffenen Klinik der erste Tod eines Kindes mit einem ESBL bildenden Bakterium als nicht ungewöhnlich und nicht als Einzelfall bezeichnet wird? Wie darf man diese Sichtweise verstehen?
Die Gesundheitssenatorin kündigte abhängig vom Verlauf Konsequenzen an. Ihr stellen wir die Frage: Was haben sie wann gewusst? Wenn sie über diesen Fall der sich über Wochen zur Katastrophe mit der Folge des Todes von drei, kleinen, kämpfenden Menschen entwickelte - irgendetwas wussten, warum kam es dann zu diesem Verlauf? Wenn sie nichts wussten und im Bundesland Bremen für Gesundheit zuständig sind, erklären sie uns bitte, wie es zu einem solchen Verlauf mit diesen schlimmen Folgen nach frühzeitiger Einschaltung des Gesundheitsamtes kommen konnte. Sollten die Behörde das zuständige Gesundheitsamt, welches nach Ansicht des Chefs des Klinikverbundes frühzeitig involviert gewesen sei - und die Klinik in Bremen in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, steht es ihnen frei, politische Verantwortung zu übernehmen.
Der neue, traurige Fall im Bremen, lässt für uns wieder Fragen aufkommen und wir hoffen, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft alle Ermittlungsoptionen nutzt. Zu den Todesfällen in Siegen und Mainz haben wir kritische Anmerkungen auf unsere Webseiten gestellt und die Veröffentlichung des Gutachtens von Prof. Dr. Exner zum Mainzer Verfahren welches uns vorliegt und die Beweise für die Ursache der Infektionen liefern soll gefordert. Diese war zumindest soweit wir wissen bis zum 4.11.2011 in schriftlicher Form nicht erfolgt. Verstehen können wir dies nicht, denn vielleicht ist aus den Geschehnissen in Mainz und Siegen zu lernen.
Wenn mehrere Kinder durch eine Sepsis oder Bakterien in einer Klinik sterben, sollten sich die Staatsanwaltschaften ein sehr genaues Bild machen und Gutachter verschiedener Lager und auch Organisationen sowie Kritiker der viel zu hohen Anzahl an Krankenhausinfektionen in Deutschland fragen. Die Wahl der Gutachter ist in Fällen des Medizin-Strafrechtes häufig die entscheidende Weichenstellung. In Siegen und Mainz wurden Kommissionen gebildet. In Bremen scheint das RKI Robert-Koch-Institut - im Boot zu sein. Wer hat das Institut beauftragt?
Wer begutachtet dieses an erster Stelle für die Eltern - und die unmittelbar mit der Versorgung der Kinder befasst gewesenen Menschen sicherlich unfassbare Geschehen? Höchste hygienische und mikrobiologische Fachkompetenz, äußerste Neutralität und ein komplett unbeeinflusstes Arbeiten der Gutachter und der Justiz müssen bei der Aufarbeitung medizinischer Katastrophen sichergestellt sein.
Prof. Dr. Mielke vom RKI Leiter des Fachgebietes angewandte Infektions- und Krankenhaushygiene am RKI haben wir als profunden Kenner der Materie, einen Mann von hoher Neutralität und Sachlichkeit kennen gelernt. Wir hoffen, dass Herr Mielke leitend involviert ist und für die genaue Identifizierung des Bakteriums sowie den Abgleich der Gensequenzen des ESBL-Bakteriums mit anderen, ggf. der gesetzlich verpflichtend zu führenden Infektionsstatistik des Krankenhauses zu entnehmenden - § 23 Infektionsschutzgesetz, Bewertungspflicht (!) Fällen in Bremen sorgt, falls es frühere ESBL-Infekte in anderen Bereichen des Hauses oder des Klinikverbundes gegeben haben sollte. Wir wissen dies nicht. Medizinisch wäre es aber möglich, die Übereinstimmung zu prüfen, Bakterien haben eine Art Fingerabdruck.
Die in unserem Rechtsstaat für die Begründung eines zur Anklageerhebung gegen Menschen wegen des Verdachtes der fahrlässigen Tötung erforderlichen Tatverdachtes benötigten Informationen bei Infektionsfällen könnte wenn es sie gibt - auch das RKI nicht alleine liefern. Die Staatsanwaltschaft müsste alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis hin zu den Reinigungskräften hören, um genau zu recherchieren, ob und wenn ja wann der medizinischen, kaufmännischen, der gesundheitspolizeilichen oder auch der politischen Leitung der Klinik bekannt gewesen sein könnte, dass auf der Säuglingsstation ein ESBL-Bakterium zu einer Besiedelung oder Infektion eines oder mehrerer Säuglinge geführt hat.
Kliniken,
in denen ein ESBL-Bildner in einem hochsensiblen und wegen der Patientenstruktur
risikoträchtigen Bereich zu einer Infektion geführt hat, schulden
den anvertrauten Patienten die frühestmögliche und sichere Eliminierung
der Keime. Die Staatsanwaltschaft wird nach gründlicher Einarbeitung
in die Materie der nosokomialen Infektionen zu prüfen haben, ob wirklich
alles unternommen wurde, um eine Weiterverbreitung und Gefahren für
andere Patienten zu vermeiden. Der Verlauf lässt bohrende Fragen
aufkommen, die beantwortet werden müssen. |
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RA Dr. jur. Burkhard
Kirchhoff |