Am
5. Juni hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur
und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Das
Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats und soll in wesentlichen Teilen
ab dem 1. Januar 2015 in Kraft treten. Viele Zeitungen berichten auf Seite 1 über
die neue gesetzliche Regelung: Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der
Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung wird
die Gründung eines Instituts zur Qualitätssicherung und Transparenz
im Gesundheitswesen ermöglicht. Das neue Qualitätsinstitut soll - in
Form einer Stiftung und angeblich fachlich unabhängig - dem Gemeinsamen Bundesausschuss
dauerhaft wissenschaftlich und methodisch fundierte Entscheidungsgrundlagen für
Maßnahmen der Qualitätssicherung liefern. Auf dieser Basis könnten
Maßnahmen ergriffen werden - so meint Bundesminister Gröhe - um vorhandene
Defizite zu erkennen und die Behandlung gezielt zu verbessern. Außerdem
soll das Institut zur besseren Transparenz über die Qualität der Versorgung
beitragen, zum Beispiel durch Qualitätsvergleiche zu Krankenhausleistungen.
Unser Kommentar als Patientenanwälte: Das Gesetz ist
verfassungsrechtlich bedenklich und - leicht erkennbar - nicht geeignet, die intendierten
Zwecke zu erfüllen. Das neue Qualitätsinstitut lässt - wie seine
"Mutter", der Gemeinsame Bundesausschuss - wegen der massiv unzureichenden
Einflussmöglichkeit der Patientinnen und Patienten keine objektive Prüfung
struktureller Defizite auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene und individueller
Mängel und damit auch keine geeigneten Vorschläge erwarten. Das Gesetz
wird so wenig bringen wie die - insbesondere von praxisfernen Politikern, Ärzte-Vertretern
oder Klinik-Funktionären - gerne öffentlich gelobten Qualitätsberichte
der Kliniken. Diese sind in vielen Fällen den Patienten keine Hilfe bei der
Beurteilung der Hygiene-Qualität des Krankenhauses. Keine Klinik schreibt
hohe Infektionszahlen oder Sicherheitsmängel durch Hygiene-Schlamperei in
ihren Qualitätsbericht. Pauschale Behauptungen in Qualitätsberichten
sind kein Beweis für gute Qualität und die tatsächliche Umsetzung
der Hygiene-Gesetze. Das
neue Institut wird eine Stiftung. Vorstand werden - so steht zu erwarten - die
Kassen, die Krankenhausgesellschaft und das Ministerium sein. Es arbeitet dem
GBA zu, dieser ist in Deutschland der "Ersatzgesetzgeber" zu für
Patienten elementar wichtigen Fragen. Der GBA hat auf dem Gebiet der Klinikhygiene
nach dem neuen Infektionsschutzgesetz wichtige Aufgaben, bisher aber nur erkennbar
halbherzige Vorschläge unterbreitet, was in Anbetracht der fehlenden Stimmrechte
der Patienten und der Zusammensetzung - insbesondere des Einflusses der deutschen
Krankenhausgesellschaft - nicht erstaunt. Wir hatten die - mit diesem Gesetz enttäuschte
- Hoffnung, dass ein neuer Gesundheitsminister aus den vielen vermeidbar Toten
in der Vergangenheit gelernt hat und endlich effektiv handelt, Praktiker der Klinikhygiene
außerhalb des Systems fragt und dafür sorgt, dass die geschätzt
etwa 600.000 vermeidbaren Infektionsfälle jährlich künftig vermieden
werden. Weiter werden jährlich Tausende Menschen vermeidbar ihr Leben lassen
müssen, weil der Minister schnell und unüberlegt handelt. Wenn in einem
Land viele Kliniken wirtschaftliche Probleme haben und die Zahl der Krankenhausinfektionen
oberhalb einer Millionen liegt, muss die Politik geeignete Instrumentarien schaffen.
Dazu hätte eine unabhängige Kontrollbehörde mit angegliederter
Task-Force nach niederländischem Vorbild gehört, statt ein neues Institut,
welches unter maßgeblichem Einfluss der Deutschen Krankenhausgesellschaft
definieren soll, was "Qualität" im Gesundheitswesen ist. Der Patient
wird auf der Strecke bleiben und die Resistenzen und Infektionszahlen werden zunehmen.
Im "Qualitätsinstitut" und im GBA werden Patienten auch
künftig nicht mit Stimmrecht vertreten sein - dies prognostizieren wir. Im
GBA haben Patienten - als vor kommerziellen Interessen wirtschaftlich angeschlagener
Kliniken schutzbedürftige Gruppe - auch nur ein "Antragsrecht",
auf Deutsch formuliert: Nix zu sagen ! Herr Gröhe arbeitet am Thema
vorbei, bisherige Qualitätsberichte vieler deutscher Kliniken hätten
ihm eine Warnung sein müssen.
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