Fragen zu Zahlen und Entwicklungen bei nosokomialen Infektionen an das Robert Koch Institut

Mit Schreiben vom 14.06.2013 hat das Robert Koch-Institut 6 Fragen unserer Kanzlei zur aktuellen Situation der Infektions-Prävention-Zahlen und Entwicklungen -beantwortet.

Wir haben die entsprechende Anfrage an das RKI gerichtet, weil wir insbesondere in Erfahrung bringen wollten, wie der aktuelle Stand der Bemühungen der Kommission ART beim RKI ist. Das neue Infektionsschutzgesetz hat die Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie geschaffen, um ein unabhängiges Expertengremium mit der Erarbeitung von Empfehlungen für Standards zur Diagnostik und Therapie nosokomialer Infektionen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu betrauen.

Die Arbeit dieser Kommission ART ist für deutsche Patienten von Wichtigkeit, weil sie - bei hoher Qualität ihre Arbeit und hinreichender Schnelligkeit - vorhandene Empfehlungen und Leitlinien sichten, notfalls anpassen und damit die Behandlung der Patienten optimieren kann.

Wir hatten dann erfahren, dass eine konstituierende Sitzung dieser wichtigen Kommission Anfang des Jahres 2013 stattgefunden hatte. Nachdem wir sodann über Monate nichts gehört hatten, wollten wir über das Robert Koch-Institut konkret in Erfahrung bringen, wie der Stand der Bemühungen ist.

Die Antwort des Robert Koch-Institutes - und unsere Fragen - finden Sie hier.

Unsere Anfrage an das Robert Koch-Institut zur Praxis der Meldepflicht bestätigt unsere Befürchtungen. Trotz des vorangeschrittenen Zeitablaufes kann das Robert Koch-Institut bisher noch keine konkreten Informationen zu der Frage liefern, in welchem Umfang die Meldepflicht umgesetzt wird.

Unsere Frage 4) bezog sich auf die Entwicklung von ca-MRSA, weil wir den Eindruck gewinnen, dass das Argument "ca-MRSA" gelegentlich herhalten muss, um den Anstieg der Infektionszahlen zu erklären. Nach der Antwort des Robert Koch Institutes ist eine belastbare Aussage zur Entwicklung von ca-MRSA nicht möglich. Man weiß folgerichtig in Deutschland nicht, welche angeblichen ca-MRSA-Fälle durch Keime verursacht sind, die aus Kliniken in die "community" verschleppt wurden und umgekehrt. Ausnahmen bilden aus unserer Sicht sicherlich die klassischen ca-Stämme. Wenn ein Patient einen landwirtschaftlichen MRSA-Stamm in die Klinik einschleppt und dieser dann aufgrund unzureichender Hygienemaßnahmen in der Klinik Verbreitung findet, ist die Frage, ob ein ca-MRSA Stamm vorliegt oder nicht, haftungsrechtlich irrelevant.

Wir bedanken uns auch auf diesem Wege noch einmal für die freundliche Beantwortung unserer Fragen durch das Robert Koch Institut, Herrn Dr. Tim Eckmanns.

 


Dr. jur. Burkhard Kirchhoff
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