Das neue Infektionsschutzgesetz - Hat sich die Situation verbessert? Umfrage der "Initiative Infektionsschutz" - Aktuelle Entwicklungen und Forderungen zur Krankenhaushygiene. Anmerkungen von Patientenanwalt Dr. Burkhard Kirchhoff |
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Die wichtigste Folge des Inkrafttretens des neuen Infektionsschutzgesetzes sind die inzwischen erlassenen Landeshygieneverordnungen. Die "Hygieneverordnungen" der Länder weisen eine stark unterschiedliche Qualität auf, teilweise finden sich Widersprüche zu den Inhalten des Infektionsschutzgesetzes oder innerhalb der Verordnungen selbst. Hessen hat wenn auch spät eine sehr umfassende Verordnung geschaffen, die z.B. explizit regelt, dass ein Hygieneplan in einer Klinik nicht eine "im Intranet der Klinik abgelegte und schlummernde Datei" sein darf, sondern dass der Hygieneplan ständig aktualisiert und durch Schulungen gelebt werden muss. Das Land Berlin hingegen "glänzt" durch eine Verordnung, die sehr "dünn" ausgefallen ist. Die Eingangszahlen der von unserer Kanzlei vertretenen Fälle nosokomialer Infektionen gehen nicht zurück. Diese Situation wird sich auch in den kommenden Jahren aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes und der Landesverordnungen nicht durchschlagend ändern und zwar aus folgenden Gründen: In Deutschland findet auch nach der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes keine flächendeckend geeignete und effektive sowie mit Sanktionsmöglichkeiten ausgestattete Kontrolle der problematischen Kliniken statt. Die KRINKO Empfehlungen bildeten bereits vor dem Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes den medizinischen Standard in Deutschland ab, sie waren juristisch verbindlich. Gleichwohl wurden und werden sie von Teilen der Kliniken nicht 1:1 umgesetzt.
Wie genau es manche Kliniken mit der Wahrheit bei der Beantwortung von Fragen zur hygienischen Sicherheitskultur nehmen, ist an der Auswertung der wenig aufschlussreichen Umfrage der "Initiative Infektionsschutz" zu erkennen. Bei mehr als 1.800 befragten Kliniken liegen nur 229 vollständige Datensätze vor. 99 % der teilnehmenden Kliniken behaupten von sich, die Leitlinien der Händehygiene einzuhalten. Warum hat dann die Weltgesundheitsorganisation ein neues Programm Händehygiene aufgelegt und wieso brauchen diese Kliniken dann die mit schlappen 600.000,00 € von der Bundesregierung geförderte Aktion "Saubere Hände"? Aus unserer Sicht sind Teile der gestellten Fragen ungeeignet, denn als Beispiel nicht das Führen einer Infektionsstatistik als solche ist für die hygienische Sicherheitskultur einer Klinik von Bedeutung, sondern das "Leben" der Pläne und insbesondere die "Bewertung" relevanter Infektionsfälle. Nicht eine "Statistik" vermeidet nosokomiale Infektionen, sondern nur die Auswertung dieser Statistik und die strikte Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse bei Schwachstellen.
Diese Behörde muss mit der Macht ausgestattet werden, eine Station, Abteilung oder Klinik notfalls zu schließen, wenn gravierende Sicherheitsmängel oder nicht gemeldete Häufungen von nosokomialen Infektionen festgestellt werden. Die Erarbeitung
von Qualitätskriterien durch den gemeinsamen Bundesausschuss hinkt
der Aufgabe hinterher. Die Vielzahl der teilnehmenden Interessenkreise
wird dazu führen, dass keine durchschlagende Verbesserung der dramatischen
Infektionssituation mit vielen vermeidbar Toten herauskommt. |
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