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Ein Meilenstein für Infektionsopfer -


Neues Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt

mit Signalwirkung für Sepsis-Patienten und Opfer von Klinikinfektionen:


Unserer Kanzlei ist heute ein von uns erwirktes Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt zugestellt worden. Dieses Urteil ist ein Meilenstein für Infektionsopfer. Das Urteil stärkt die Rechte geschädigter Patienten weiter:


Deutsche Gerichte verstehen zunehmend, dass pauschaler Vortrag von Kliniken in Schadensersatzprozessen zur angeblichen Umsetzung der Vorgaben der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch Institut und der Hygienegesetze insgesamt nach geltendem Recht nicht ausreicht.


Zutreffend hat das Oberlandesgericht in dieser für Patienten wichtigen Entscheidung auch klargestellt, dass nicht die Ärzte der betroffenen Fachdisziplinen - wie Chirurgen, Kardiologen oder auch Orthopäden - als Gutachter berufen sind sondern nur Fachärzte für Hygiene und Mikrobiologie. Der Grundsatz der "fachgleichen Begutachtung" spielt bei Fragen der allgemeinen und spezifischen Hygiene - so das Oberlandesgericht Frankfurt völlig zutreffend - keine Rolle.


Das OLG Frankfurt bestätigt mit diesem Urteil unsere, seit Jahren vertretene Rechtsauffassung sowohl hinsichtlich der Qualifikation der Gutachter als auch in Bezug auf die Darlegungsanforderungen für Kliniken.


Wir werden das Urteil zeitnah veröffentlichen und ergänzend kommentieren.


RA Dr. jur. Burkhard Kirchhoff

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